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Verbot des Feueranzündens – erhöhte Vorsicht erforderlich

BEITRAG VOM 31.03.2026

Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr gilt derzeit ein Verbot des Feueranzündens.

Aufgrund der aktuellen Situation wurde von der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau eine Verordnung zum Verbot des Feueranzündens erlassen. 

Offenes Feuer, das Entzünden von Feuerstellen sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen (zB. Zigaretten) sind strengstens untersagt.

Wir ersuchen alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, diese Vorgaben einzuhalten, um Waldbrände und Gefährdungen von Menschen, Tieren und Sachwerten zu vermeiden.

Die vollständige Verordnung finden Sie in der nachfolgenden Datei.

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