Landwirtschaft
Information
Asiatische Hornisse "Vespa velutina" im Blickfeld
Allgemeine Informationen/Übersicht
Asiatische Hornisse im Blickfeld
Identifizierungsliste “Vespa Velutina”
Gegenüberstellung Biene-Asiatische Hornisse
Ambrosia artemisiifolia - Beifußblättriges Traubenkraut, Ambrosie, Ragweed
Weitere Informationen zum beifußblättrigen Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) erhalten Sie unter folgendem Link: Ambrosia artemisiifolia - Beifußblättriges Traubenkraut, Ambrosie, Ragweed
Biosphärenpark Nockberge: Seltene Birkenmaus
Besondere Vielfalt an Kleinsäugern im Biosphärenpark Nockberge
Ein kleines internationales Team von Säugetierkundlern hat die Kleinsäugerfauna im Biosphärenpark Nockberge, entlang der Nockalmstraße unter die Lupe genommen. Eine große Herausforderung war der Nachweis der seltenen Birkenmaus, von der es in Kärnten nur wenige und fast nur 50 Jahre alte Nachweise gab und die eine ausgesprochene Skepsis gegenüber Mausfallen hat.
Im Auftrag des Naturwissenschaftlichen Verein Kärntens nahmen vier Naturkundler mit Wurzeln in den Niederlanden, Luxembourg, Norwegen, Deutschland, der Steiermark und Kärnten die Kleinsäuger der Nockberge unter die Lupe. Hauptziel der Aktion waren rezente Nachweise der strenggeschützten Birkenmaus zu erbringen, die sowohl im Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie als auch der Roten Liste der gefährdeten Tiere Österreichs zu finden ist.
Die Art ist leicht zu erkennen mit ihrem langen Schwanz und dem schwarzen Rückenstreifen. Sie ist außerdem zutraulich und Funde der Art basieren vorwiegend auf Zufallsbeobachtungen von Spaziergängern. Jahrzehntelang gab es für einen effizienten Nachweis der Birkenmaus keine gute Methode, bis ein skandinavisches Team mittels speziell konstruierten Wildtierkameras der Art erfolgreich auf die Spur kam. Zu dem erwies sich der Fang mit eingegrabenen Kübeln als lohnend.
Innerhalb von zwei Wochen kamen 35 Kübel, 25 Dosenfallen und 20 Wildtierkameras an insgesamt 45 Standorten, in einer Höhenlage von 1100 m bis 2100 m, vorwiegend entlang der Nockalmstraße, zum Einsatz. Die Kamerafallen erbrachten Bilder der Birkenmaus nördlich der Mautstation am Winkelbach und nördlich der Schiestelscharte. Am vorletzten Fangtag wurden tatsächlich zwei Birkenmäuse bei der Schiestelscharte in den Kübeln gefangen!
Diese Funde belegen, dass die Birkenmaus noch immer, sowohl im Biosphärenpark Nockbergen als auch in Kärnten, vorkommt. Beobachtungen von Seiten der Bevölkerung sind sehr wertvoll und können weiterhin gerne dem Naturwissenschaftlichen Verein für Kärnten (E-Mail: erlenburg@aon.at) gemeldet werden. Eine nähere Analyse der Daten soll die genauen Biotopansprüche der Art ermitteln.
Der Einsatz der Kleinsäugerkundler hatte aber auch in mehrere Hinsicht Erfolg: Insgesamt konnten 17 Kleinsäugerarten nachgewiesen werden, darunter auch Schneemaus, Kleinwühlmaus, Alpenspitzmaus und Haselmaus, sowie der seltene Baumschläfer. Von diesen Tierarten war bisher im Biosphärenpark fast gar nichts bekannt. Die Ergebnisse werden u.a. im geplanten Säugetieratlas Kärntens einfließen, wobei aufgenommene Bilder zur Illustration des Atlasses dienen sollen.
Federführend für das Projekt war Dipl. Biol. Jeroen van der Kooij, ein Kleinsäuger-Spezialist und Naturfotograf aus Norwegen, von dem auch das Equipment stammte.
Ganz nach dem Motto „Nur was man kennt, kann man auch entsprechend schützen“ stellen solche Forschungsprojekt eine wichtige Säule im Biosphärenpark Nockberge dar. Einen besonderen Dank möchte das Forschungs-Team und die Verwaltung des Biosphärenpark Nockberge an die betroffenen Grundbesitzern aussprechen, dank deren Einwilligung solche Untersuchungen erst möglich sind.
Borkenkäfer Spürhunde
Tierschutzgesetz
Katzenkastrationspflicht
Aufklärung zur Kastrationsverpflichtung von Katzen
Katzen sind extrem vermehrungsfreudige Tiere. Eine Katze kann, theoretisch, in 5 Jahren 12 680 (zwölftausendsechshundertachtzig) Nachkommen erzeugen!
Eine ungebremste Vermehrung führt zu Problemen – für die Katzen selbst, für Menschen und die Umwelt. Möglicherweise kennen Sie den Anblick von kranken, inzuchtgeschädigten Katzen. Katzen können durch ihr Verhalten, ihre Ausscheidungen, durch Geruch- und Lärmentwicklung stören. Katzen können auch Krankheiten auf Tiere und Menschen übertragen.
Aus diesen Gründen gilt in Österreich eine Katzenkastrationspflicht!
Jeder Tierhalter muss seine Katze von einem Tierarzt kastrieren lassen oder eine Zucht für dieses Tier bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft melden oder bewilligen lassen.
Unter Zucht wird eine Fortpflanzung von Tieren, durch u.a. eine nicht verhinderte Anpaarung, verstanden.
Die Zuchtmeldung hat den Namen und die Anschrift des Tierhalters, den Ort der Tierhaltung und die Höchstzahl der gehaltenen Katzen zu beinhalten. Zu melden sind auch ev. nötige Untersuchungen um „Qualzucht“ zu verhindern. Jungtiere, die für die Zucht verwendet werden sollen, sind spätestens vor Ausbildung der bleibenden Eckzähne mit einem Mikrochip durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.
Der Tierhalter einer Zuchtkatze muss, wie auch für alle Hunde vorgeschrieben, eine Eintragung seines Tieres in die österreichische Heimtierdatenbank veranlassen.
Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Grundlage sieht das Tierschutzgesetz bis zu 3.750,00 Euro Strafe vor.
Mit Hilfe der Tierärzteschaft und dem Land Kärnten kann, im Rahmen der Möglichkeiten der Katzenkastrationsaktion, geholfen werden.
Dr. Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau, Juli 2023
AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG
Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege
A-9020 Klagenfurt am Wörthersee, Kirchengasse 43
Tel.: +43 (0) 50536 – 37000
Mobil: +43 (0) 664/80 536 37000
Fax: +43 (0) 50536 – 15200
E-Mail: tierschutz@ktn.gv.at
Homepage: http://www.ktn.gv.at
Kärntner Tierschutzgesetz
Informationen Kärntner Tierschutzgesetz → weitere Informationen
Österr. Heimtierdatenbank: Was Sie über die Chip- und Registrierungspflicht für Hunde u. Zuchtkatzen wissen müssen finden Sie hier!
Förderungsrichtlinien
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