Bauen im Gemeindegebiet
Wenn Sie ein Bauvorhaben im Gemeindegebiet von Bad Kleinkirchheim planen bzw. umsetzen möchten, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die geltenden rechtlichen Bestimmungen und erforderlichen Genehmigungsverfahren. Je nach Art, Lage, Umfang und Verwendung des Vorhabens können unterschiedliche Behördenzuständigkeiten und Verfahren zur Anwendung kommen.
Die Gemeinde ist grundsätzlich zur Vollziehung der Kärntner Bauordnung 1996 berufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes stehen Ihnen während der Öffnungszeiten gerne für Auskünfte und Beratungen in Bauangelegenheiten zur Verfügung.
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Der rechtskräftige Flächenwidmungsplan der Gemeinde liegt in der Abteilung Bauwesen und Raumordnung zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden auf.
Der Flächenwidmungsplan gliedert das Gemeindegebiet in Bauland, Grünland und in Verkehrsflächen. Dieser Plan darf nur im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Kärntner Raumordnungsgesetzes und den überörtlichen Entwicklungsprogrammen erlassen werden und darf auch sonstigen raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen des Landes nicht widersprechen.
Jedermann ist berechtigt, Anregungen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes bei der Gemeinde einzubringen.
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sind zentrale Instrumente der örtlichen Raumordnung.
Der Flächenwidmungsplan unterteilt das Gemeindegebiet in Bauland, Grünland und Verkehrsflächen und legt grundsätzlich die zulässige Nutzung bzw. Bebauung von Grundflächen fest.
Die Bebauungspläne beinhalten konkrete Bebauungsbedingungen und regeln Details wie Mindestgröße und bauliche Ausnutzung der Baugrundstücke, Bebauungsweisen, Geschoßanzahlen und andere bauliche Bestimmungen.
Sowohl der Flächenwidmungsplan als auch die Bebauungspläne können im Gemeindeamt eingesehen werden.
Der generelle Bebauungsplan steht außerdem im Bereich „Elektr. Amtsblatt & Verordnungen“ online zur Verfügung.
Jedermann ist berechtigt, Anregungen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes bei der Gemeinde einzubringen.