Rückschnitt von Pflanzen entlang öffentlicher Verkehrsflächen - rechtzeitig vor dem Winter
Mit Blick auf die bevorstehende Wintersaison bitten wir alle Anrainerinnen und Anrainer, Bäume, Sträucher und Hecken rechtzeitig zurückzuschneiden, damit Gehwege, Straßen, Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen frei und gut sichtbar bleiben.
Besonders bei Schneefall können herabhängende Äste die Verkehrssicherheit beeinträchtigen sowie die Schneeräumung und Müllentsorgung erheblich erschweren.
Bitte beachten Sie: Gemäß § 91 Abs. 1 StVO 1960 kann die Behörde bei Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit einen entsprechenden Rückschnitt anordnen. Bei Schäden oder Unfällen aufgrund mangelnden Rückschnitts können Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer haftbar gemacht werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit!
Hinweis: Baum- und Strauchschnitt kann kostenlos beim Altstoffsammelzentrum abgegeben werden.