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Rückschnitt von Pflanzen entlang öffentlicher Verkehrsflächen - rechtzeitig vor dem Winter

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Rückschnitt von Pflanzen entlang öffentlicher Verkehrsflächen - rechtzeitig vor dem Winter

BEITRAG VOM 14.10.2026

Überhängende Äste, Sträucher und Hecken können besonders im Winter zur Gefahr werden. Schnee und Eis erhöhen das Gewicht der Äste, wodurch diese stark herabhängen oder sogar abbrechen können.

Mit Blick auf die bevorstehende Wintersaison bitten wir alle Anrainerinnen und Anrainer, Bäume, Sträucher und Hecken rechtzeitig zurückzuschneiden, damit Gehwege, Straßen, Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen frei und gut sichtbar bleiben.

Besonders bei Schneefall können herabhängende Äste die Verkehrssicherheit beeinträchtigen sowie die Schneeräumung und Müllentsorgung erheblich erschweren.

Bitte beachten Sie: Gemäß § 91 Abs. 1 StVO 1960 kann die Behörde bei Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit einen entsprechenden Rückschnitt anordnen. Bei Schäden oder Unfällen aufgrund mangelnden Rückschnitts können Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer haftbar gemacht werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit!

Hinweis: Baum- und Strauchschnitt kann kostenlos beim Altstoffsammelzentrum abgegeben werden.