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Förderung für Studentinnen u. Studenten

BEITRAG VOM 04.11.2025

Förderung für Student(innen) in Höhe von € 200,00 pro Jahr (Winter- und Sommersemester)

Die Förderung wird unter Einhaltung nachstehender Kriterien, jeweils für das Studienjahr Herbst/Sommer ausbezahlt.

  • Der Hauptwohnsitz muss mit Stichtag 31.10. in der Gemeinde Bad Kleinkirchheim sein
  • der Hauptwohnsitz muss für mindestens sechs Monate in der Gemeinde Bad Kleinkirchheim sein,
    wobei der Stichtag in diesen sechs Monaten beinhaltet sein muss
  • gefördert wird maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
  • eine Studienbestätigung ist bei Antragsabgabe vorzulegen und
  • Förderungen gelten nicht für Fernstudien und Studien im Bundesland Kärnten.

Anträge können bei Herrn Rauter Heribert eingebracht werden. E-Mail an Herrn Rauter