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Förderung für Studentinnen u. Studenten
BEITRAG VOM
04.11.2025
Förderung für Student(innen) in Höhe von € 200,00 pro Jahr (Winter- und Sommersemester)
Die Förderung wird unter Einhaltung nachstehender Kriterien, jeweils für das Studienjahr Herbst/Sommer ausbezahlt.
- Der Hauptwohnsitz muss mit Stichtag 31.10. in der Gemeinde Bad Kleinkirchheim sein
- der Hauptwohnsitz muss für mindestens sechs Monate in der Gemeinde Bad Kleinkirchheim sein,
wobei der Stichtag in diesen sechs Monaten beinhaltet sein muss - gefördert wird maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- eine Studienbestätigung ist bei Antragsabgabe vorzulegen und
- Förderungen gelten nicht für Fernstudien und Studien im Bundesland Kärnten.
Anträge können bei Herrn Rauter Heribert eingebracht werden. E-Mail an Herrn Rauter