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Integrierter Flächenwidmungs- und Teilbebauungsplan "Hotel Trattlerhof - Neuverordnung"
BEITRAG VOM
20.07.2026
„HOTEL TRATTLERHOF – Neuverordnung“
zu erlassen
Der Verordnungsentwurf sowie sämtliche planliche Darstellungen liegen vom 20.07.2026 bis 17.08.2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden sowie auf der Homepage der Gemeinde Bad Kleinkirchheim (www.bad-kleinkirchheim.gv.at) zur allgemeinen Einsicht auf.
Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, beim Gemeindeamt Bad Kleinkirchheim schriftlich begründete Einwendungen einzubringen.
Die während der Auflagefrist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung in Erwägung zu ziehen.