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Integrierter Flächenwidmungs- und Teilbebauungsplan "Hotel Trattlerhof - Neuverordnung"

BEITRAG VOM 20.07.2026

Die Gemeinde Bad Kleinkirchheim beabsichtigt gemäß § 52 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBl. Nr. 59/2021, in der gültigen Fassung, für die Parzellen Nr. 83/1, 83/4, 83/5, 89/1, 100/4 sowie für Teilflächen der Parzellen Nr. .10/2, 84/1, 87/1, 100/6, alle KG Kleinkirchheim (73204), die integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung

„HOTEL TRATTLERHOF – Neuverordnung“

zu erlassen

Der Verordnungsentwurf sowie sämtliche planliche Darstellungen liegen vom 20.07.2026 bis 17.08.2026 im Gemeindeamt während der Amtsstunden sowie auf der Homepage der Gemeinde Bad Kleinkirchheim (www.bad-kleinkirchheim.gv.at) zur allgemeinen Einsicht auf.

Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, beim Gemeindeamt Bad Kleinkirchheim schriftlich begründete Einwendungen einzubringen.

Die während der Auflagefrist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung in Erwägung zu ziehen.

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