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Brauchtumsfeuer Ostern

BEITRAG VOM 24.03.2026

Information Ausnahmeverordnung - Verbrennungsverbot

Information zu Osterfeuern (Brauchtumsfeuern)

Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Ostern und dem Abbrennen von Osterfeuern (Brauchtumsfeuern) wird auf die geltenden Bestimmungen der Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmenverordnung (K-VvAV 2011) sowie der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung (K-GFPO 2000) hingewiesen:

  • Brauchtumsfeuer (innerhalb oder außerhalb des bebauten Gebietes) müssen spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen bei der Gemeinde Bad Kleinkirchheim gemeldet werden. Dabei ist auch eine verantwortliche Person bekanntzugeben.
  • Für die Meldung verwenden Sie bitte das Formular „Mitteilung über das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers“ (siehe unten)
  • Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien (unbehandelte pflanzliche Stoffe wie zB. Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baum- und Grasschnitt sowie Laub) erfolgen.
  • Außerhalb des bebauten Gebietes ist ein Verbrennen von Gegenständen im Freien verboten, wenn Verhältnisse vorherrschen, die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes begünstigen.
  • Im bebauten Gebiet ist das Abbrennen darüber hinaus nur mit Bewilligung des Bürgermeisters erlaubt (§ 15 K-GFPO). Es ist rechtzeitig ein entsprechender Antrag bei der Gemeinde Bad Kleinkirchheim einzubringen.
  • Weiters sind allfällig erlassene „Waldbrandverordnungen“ nach dem Forstgesetz unbedingt zu beachten.

Wir bitten um Beachtung dieser Vorgaben zur Sicherheit und zum Schutz unserer Umwelt und wünschen Ihnen ein frohes Osterfest.

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