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Aufhebung - Verbot des Feueranzündens

BEITRAG VOM 15.06.2026

VERORDNUNG

 

Vom Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau wird die Verordnung vom 31.03.2026, Zahl SP-ALL-SI-36662/2026-1, über die Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Waldbrandgefahr, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Der Bezirkshauptmann: 
Mag. (FH) Mag. Markus Lerch

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