Vom Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau wird die Verordnung vom 31.03.2026, Zahl SP-ALL-SI-36662/2026-1, über die Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Waldbrandgefahr, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Der Bezirkshauptmann:
Mag. (FH) Mag. Markus Lerch