– Förderung für StudentInnen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.11.2015 den Beschluss gefasst, eine Förderung für StudentInnen in Höhe von € 200,00 pro Jahr zu gewähren.
Die Förderung wird unter Einhaltung nachstehender Kriterien, jeweils für das Studienjahr Herbst/Sommer ausbezahlt.
- Der Hauptwohnsitz muss mit Stichtag 31.10. in der Gemeinde Bad Kleinkirchheim sein
- der Hauptwohnsitz muss für mindestens sechs Monate in der Gemeinde Bad Kleinkirchheim sein,
wobei der Stichtag in diesen sechs Monaten beinhaltet sein muss - gefördert wird maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
- eine Studienbestätigung ist bei Antragsabgabe vorzulegen und
- Förderungen gelten nicht für Fernstudien und Studien im Bundesland Kärnten.
Anträge können bei Herrn Rauter Heribert eingebracht werden.
Mail an Herrn Rauter
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